Elternberatung gem. §95 Abs. 1a (AußStrG)
Die Elternberatung nach §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) ist eine gesetzlich verpflichtende Beratung für Eltern, die sich im Einvernehmen scheiden lassen wollen und minderjährige Kinder haben. Sie hat das Ziel, das Wohl der Kinder während des Trennungs- und Scheidungsprozesses zu sichern.
Ohne den Nachweis dieser Beratung kann eine einvernehmliche Scheidung in Österreich nicht beschlossen werden.
Was ist die Elternberatung?
Bei dieser speziellen Form der Beratung liegt der Fokus bei den minderjährigen Kindern. Eltern sollen im Rahmen der Elternberatung lernen, die Welt durch die Augen ihrer Kinder zu sehen. Wie erleben die Kinder die Scheidung? Welche Ängste (z.B. Verlustängste) entstehen und wie kann man auf mögliche Schuldgefühle der Kinder am besten eingehen?
Es werden konkrete Modelle für die Kontaktrechte und die künftige Gestaltung des Alltags besprochen.
Die Elternberatung ist keine Mediation und keine Paarberatung. Es geht also nicht darum, die Ehe zu retten, sondern die Paarebene sauber von der Elternebene zu trennen.
Ablauf und Kosten der Elternberatung
Die Beratung erfolgt online, ermöglicht Ihnen also größtmögliche Flexibilität und kann sowohl einzeln als auch gemeinsam als Elternpaar wahrgenommen werden.
Bitte kontaktieren Sie mich einfach via Email oder über das Kontaktformular meiner Website (Kontakt), ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Ein großer Vorteil der Online-Beratung ist auch insbesondere eine schnelle Terminvergabe.
Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir spätestens 24h vor dem Termin bescheid zu geben. Andernfalls muss ich diesen leider in Rechnung stellen.
Die Elternberatung dauert bei einer Einzelsitzung 50 Minuten und kostet €85,-.
Sollten Sie die Elternberatung gemeinsam als Elternpaar in Anspruch nehmen wollen, dauert diese 75 Minuten und kostet €130,-.
Nach Absolvierung der Elternberatung erhalten Sie von mir den Nachweis über Ihre Teilnahme für das zuständige Bezirksgericht.